Baugesuche: Publikation vor den Festtagen

 

Publikationen von Baugesuchen während der Weihnachtszeit führen häufig dazu, dass Betroffene von ihren Einwendungsmöglichkeiten nicht – oder nur unter erschwerten Bedingungen – Gebrauch machen können.

 

Vom Dienstag, 24. Dezember 2019 bis Donnerstag, 2. Januar 2020 bleibt die Verwaltung geschlossen und in dieser Zeit können keine Baugesuche eingesehen werden.

 

Damit die Auflagefrist von 30 Tagen in dieser Zeit nicht zu stark beeinträchtigt ist, müssen Baugesuche spätestens am Freitag, 22. November 2019, öffentlich ausgeschrieben werden. Für diese Ausschreibungen sind die Baugesuche bis spätestens Montag, 18. November 2019, der Abteilung Bau und Planung Sins, Kirchstrasse 14, 5643 Sins, einzureichen.

 

Alle nach dem 18. November 2019 eingereichten Baugesuche werden erst im Anzeiger Oberfreiamt vom 27. Dezember 2019 publiziert. Die Auflagefrist beginnt dann am 6. Januar 2020.

 

Gemeinde Sins
Kirchstrasse 14
5643 Sins
Tel. 041 789 70 10

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